Dresden: Das Sozialgericht Dresden hatten am 10. Oktober 2014 entschieden das auch Single im Hartz IV-Bezug Anspruch auf eine Waschmaschine als Erstausstattung haben.
So kam es zu dem Urteil:
Ein 35 jähriger Mann der zuvor Obdachlos war und eine unmöblierte Einraumwohnung bezog, hatte vom Jobcenter im Zuge einer Erstausstattung, Geld für gebrauchte Möbel bekommen. Allerdings brauchte er dringend eine Waschmaschine. Allerdings verweigerte das Jobcenter dem Mann die Zahlung für eine Waschmaschine.
Das Jobcenter begründete dass so:
Der Mann könnte ja seine Wäsche im Waschsalon waschen, der sich in der Nähe seiner Wohnung befindet.
Der 35-jährige Mann klagte dagegen.
Das Urteil:
Das Sozialgericht Dresden gab dem Mann überwiegend Recht und sprach ihm unter anderen auch eine Waschmaschine zu. Auf die Nutzung eines Waschsalons, muss sich der Mann nicht vom Jobcenter verweisen lassen. Die dabei entstehenden Mehrkosten im Vergleich zum waschen in der eigenen Wohnung sind nicht im Hartz IV-Regelsatz gedeckt.
Urteil:
rechtskräftig (Az.: S 20 AS 5639/14 ER)
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