
Der Bundestag und Bundesrat hatten sich
vergangenen Freitag darauf geeinigt die Prozesskostenhilfe zu
reformieren, nach der zumindest keine Absenkung der Freibeträge noch
der Zeitraum für Änderungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe
verlängert wird.
Allerdings besteht der Nachteil
sozial-schwacher Menschen in der Reform, das sie stärker an der
Finanzierung beteiligt werden. Die Gesetzesänderung greift zum
1.Januar 2014.
Hier wird der Sozialstaat mal wieder
enorm beschnitten und Millionen Menschen um ihr Recht betrogen.
(MM)
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